Der Kaiserplatz in Alt-Willich soll aus seinem Dornröschenschlaf geweckt werden und endlich wieder seine Funktion als belebter Platz für Menschen und nicht lediglich als Parkplatz erfüllen. Diese Absicht verfolgte der Planer- und Architekten-Wettbewerb der Stadt Willich, der im letzten November entschieden wurde.
Teil des Wettbewerbs war die Überplanung der alten Feuerwache, wo die GWG etwa 20 Wohnungen für Senioren nach dem Konzept „Wohnen mit Service“ errichten wird. Nach der Würdigung der preisgekrönten Entwürfe und der bevorstehenden Grundsatzentscheidung zur geplanten Tiefgarage wird die GWG wohl noch in diesem Jahr mit der detaillierten Planung beginnen.
Neben dem alten Rathaus und der traditionsreichen Gaststätte „Am Kaiserplatz“ gibt die alte Feuerwache dem Platz das Gepräge. Dabei steht das zweigeschossige Gebäude, Kern der künftigen GWG-Wohnanlage, unter Denkmalschutz, wird also erhalten und in die Bebauung eingebunden.
Als Ersatz für das gegenüberliegende erste Willicher Spritzenhaus, das heute als Altenstube genutzt wird, wurde die Feuerwache mit Wagenhalle und Steigerturm im Jahr 1908 errichtet. Der dreigeschossige Steigerturm ist von innen vollständig erhalten. Die Podeste sind durch steile Eisenleitern erschlossen. In die Podeste sind Öffnungen eingebracht, durch die die Feuerwehrschläuche bis unter das Turmdach des Steigerturmes zum Trocknen gezogen werden konnten.
Das an die alte Feuerwache angebaute Gerätehaus stammt aus den sechziger Jahren und hat seine Funktion nach dem Neubau der Willicher Feuerwehr verloren. Dieser nicht geschützte Gebäudeteil wird in der zweiten Jahreshälfte 2007 nach den Sommerferien abgerissen. Hier und auf dem Grundstück der Doppelhaushälfte Martin-Rieffert-Straβe 18 entsteht dann Platz für die geplanten Wohnungen.
Die Wohnungen, so die Vorgaben, sollen altengerecht und barrierefrei sein. Es ist ein zentraler Eingang vorzusehen, der gegebenenfalls einen Arbeitsplatz für einen Concierge ermöglicht. Die Wohnungen sollten überwiegend Zwei-Raum-Wohnungen mit einer Fläche zwischen 50 und 70 qm sein. Mindestens die Hälfte der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Die Planung soll einen Gemeinschaftsraum mit kleiner Teeküche vorsehen.