Sommerpflichten
Sommer in der Wohnung
Mit Rücksichtnahme geht alles besser
An schönen Sommerabenden lässt sich gut feiern: Grillen auf dem Balkon, Musik bis in die Nacht bei offenen Fenstern, laute Gespräche, Singen und Lachen. Wer feiert vergisst leicht, dass Menschen in der Nachbarschaft vielleicht ruhebedürftig sind. Sei es, weil sie krank sind oder aber morgens früh zur Arbeit müssen. Was also tun, wenn wie in den Tagen der Fußball-WM die Interessen so unterschiedlich sind? Die Antwort ist ganz einfach: Rücksicht auf den anderen nehmen. Damit geht alles besser.
Natürlich hat die GWG für ihre Mieter auch eine verbindliche Hausordnung ausgearbeitet, in der bereits im ersten Punkt „Schutz vor Lärm“ beschrieben wird. Hier steht geschrieben, dass „Musizieren während der allgemeinen Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr untersagt“ ist. Und weiter: „Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen.“
Wobei klar ist, dass die Definition von Zimmerlautstärke irgendwie fließend ist: Wo mehrere Menschen zusammen sind, steigt der Lärmpegel automatisch. Was ein Einzelner bereits als laute Musik empfindet, geht in der Unterhaltung einer Gruppe fast unter. Mit bürokratischen Regeln ist dem Phänomen von Ruhestörung ohnehin kaum beizukommen. Was der eine als schöne Musik empfindet, ist für den anderen schlichtweg Lärm.
Einen Ausweg aus diesem Dilemma finden die Mieter bereits im ersten Satz der Hausordnung: „Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.“ Damit ich aber weiß, was den anderen stören könnte, hilft nur eines: miteinander reden.
Wer länger bis in den späten Abend hinein feiern will, sollte seine Nachbarn ansprechen und vorwarnen – am besten sogar einladen. Denn dann ist garantiert: Bin ich dabei, stört mich der Partylärm nicht. Im Gegenteil. So einfach ist das – aber auch so schwierig.